Page 79 - Skaven-2023_E-paper
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  der er afholdt med selskabets godkendelse. Sikredes aner- kendelse eller betaling af et erstatningskrav forpligter ikke selskabet. Ved at anerkende erstatningsansvaret, risikerer sikrede selv at skulle betale.
3.5 Forhold i skadetilfælde
I ethvert tilfælde af skade skal sikrede straks underrette udlejningsbureauet. Skadeanmeldelse samt eventuel dokumentationindsendes herefter til udlejningsbureauet. Sikrede og udlejer har pligt til at give alle informationer, der kan belyse sagen samt oplyse om eventuel forsikring i andet selskab.
4.8 Definitioner
Til brug for denne forsikring defineres nedennævnte ord som følger:
• akut sygdom. Ved akut dækningsberettiget sygdom for- stås en nyopstået sygdom, en begrundet mistanke om en nyopstået alvorlig sygdom, eller en uventet forværring i en bestående eller kronisk sygdom.
• indbo. Ved indbo forstås genstande, der hører til en privat boligs normale udstyr, herunder gulvtæpper. Bygninger samt mur og nagelfaste bygningsdele er ikke indbo – dog betragtes køkkenbordsplader som indbo.
• særlig privat indbo. Ved særlig privat indbo forstås antik- viteter, bånd, plade- og cd-afspillere og lignende, bånd, kassetter, plader, compact discs og minidiscs, forstærkere, højttaleranlæg, kunstværker, malerier, musikinstrumenter, radio, video- og tv-apparater med tilbehør samt ægte tæp- per.
EUROPÆISKE - FERIENHAUSMIETER- VERSICHERUNG
Abbestellungs- und Hausrats-Haftpflichtversicherung
Versicherungsbedingungen Nr. 391A – Nachtrag zum dänischen Versicherungsvertragsgesetz
1.0 Definitionen
Achten Sie bitte darauf, dass Wörter, durch Kursivschrift
hervorgehoben, in Ziffer 4.8. definiert sind.
1.1 Umfang des Versicherungsschutzes
Die Versicherung besteht aus folgenden Deckungen:
• Abbestellung bzw. Unterbrechung des Mietverhältnisses / der Pauschalreise bei einem akuten Krankheitsfall, Unfall oder Todesfall (vgl. Ziffer 2) und
• Haftpflicht für Schäden am Hausrat (vgl. Ziffer 3).
1.2 Versicherte Personen
Die in der Mietbestätigung bzw. im Mietvertrag angeführ- ten Personen, die nachfolgend als Versicherte bezeichnet werden.
1.3 Versicherungsperiode
Abbestellung (Ziffer 2):Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt der Einzahlung des Depositums bzw. des Mietzinsbetrages an das Vermietungsbüro und dauert bis zum Anfang der Mietperiode/Pauschalreise.
Die Versicherung deckt eine Unterbrechung der Mietperiode/der Pauschalreise (aus den unter Ziffer 2 angeführten Gründen) und beinhaltet Haftpflicht für Schäden am Hausrat (Ziffer 3). Auch wenn die Mietperiode sich auf zwei oder mehrere Mietperioden in derselben Wohnung verteilt, gibt es nur eine Versicherungsperiode.
2 ABBESTELLUNG ODER UNTERBRECHUNG DES MIETVERTRAGS.
2.0 Versicherungssumme
Der Preis des Mietvertrags/der Pauschalreise exklusive der Versicherungsprämie.
2.1 Umfang des Versicherungsschutzes
Die folgenden angeführten Gründe, die zum Nichtantreten oder Unterbrechen der Mietperiode/ der Pauschalreise führen, haben ein Inkrafttreten des Versicherungs-schutzes zur Folge:
a) Todesfall oder ein ernsthafter, akuter Krankheitsfall oder ein Unfall, der eine Krankenhauseinweisung, eine ärztlich verordnete Bettruhe oder dergleichen für den Versicherten oder dessen Ehegatten oder Lebens- ge fährten, dessen Eltern, Geschwister oder Kinder erforderlich macht.
b) Feuer oder Einbruch in die Privatwohnung oder das Unternehmen des ine Möglichkeit hat, Urlaub in der Mietperiode/ innerhalb der Dauer der Pauschalreise zu machen.
2.2 Umfang des Versicherungsschutzes Abbestellung
Die Versicherung deckt den Teil des Mietzinses des Versicherten, auf den der Vermieter im Falle der Abbestellung des Aufenthalts / der Pauschalreise während der Versicherungsperiode Anspruch hat.
Unterbrechung
Die Versicherung deckt die Zahlung des Versicherten für die Tage, in denen der Aufenthalt / die Pauschalreise nicht in Anspruch genommen werden kann, d.h. von dem Tage an dem der Versicherte die Ferienwohnung verlassen hat.
2.3 Es gelten die folgenden Ausnahmen – vgl. Ziffer 4.1
Es besteht kein Versicherungsschutz, sofern der Krankheitsfall oder Unfall, der die Ursache der Abbestellung bzw. Unterbrechung ist, bei Abschluss der Versicherung schon besteht und ein angemessener Behandlungsbedarf vor Beginn der Mietperiode schon zu erwarten war.
2.4 Selbstbeteiligung
Bei jedweder Unterbrechung der Mietperiode / der Pauschalreise ist eine Selbstbeteiligung entsprechend 25% des restlichen Mietzinsbetrags zu leisten.
2.5 Sonderbedingungen
Hat die, die Abbestellung bzw. Unterbrechung verursa- chende, Person, ihr 75. Lebensjahr vollendet, so beschränkt sich die Schadensersatzpflicht der Versicherungs- gesellschaft auf ein Maximum von DKK 10.000,- pro Mietverhältnis, ungeachtet dessen, dass die vereinbarte Versicherungssumme höher ist.
2.6 Verhalten im Schadenfall
Jeglicher Fall von Schaden ist vom Versicherten dem Vermietungsbüro sofort zu melden.
Krankheit/ Unfall/Tod
Eine Voraussetzung für Europæiskes Schadensersatzpflicht ist, dass der Versicherte vom behandelnden, örtlichen Arzt eine ärztliche Bescheinigung mit Diagnose vorweist sowie, dass der Versicherte, auf Verlangen, dem Arzt der Europæiske Zugang zu allen relevanten Krankenberichten, auch zu jenen über den früheren Krankheitsverlauf, gewä- hrt. Im Falle von Unterbrechung muss der Versicherte den örtlichen Arzt vor der Abreise konsultieren.
Feuer oder Einbruch
Im Falle von Feuer oder Einbruch muss ein Polizeibericht beigefügt werden.
Arbeitslosigkeit
Im Falle von Arbeitslosigkeit ist eine Kopie der Kündigung beizufügen.
Im Falle des Anfangs einer neuen Anstellung ist eine Kopie des Arbeitsvertrages beizufügen.
3 HAFTPFLICHT FÜR SCHÄDEN AM HAUSRAT 3.0 Versicherungssumme
Die Versicherung deckt ein Maximum von DKK
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