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50.000,- für Schäden, die am Hausrat, während der Versicherungsperiode entstanden sind. Besonderer, pri- vater Hausrat ist nur bis DKK 10.000,- pro Versicherung gedeckt.
3.1 Umfang des Versicherungsschutzes
Die Versicherung deckt die Schadensersatzpflicht, die der Versicherte laut dem Mietvertrag für die, in der Versicherungsperiode, angerichteten Schäden am Hausrat in der gemieteten Ferienwohnung übernimmt, einschlies- slich der Schäden an Scheiben und Waschbecken.
3.2 Ausnahmen - vgl. ausserdem Ziffer 4.1
4.8
Definitionen
In dieser Versicherung werden die nachstehenden Wörter wie folgt definiert:
• Akute Krankheit. Unter akuter, deckungsberechtigte Krankheit ist eine neuentstandene Krankheit gemeint, eine begründete ernsthafte Krankheit oder eine unerwar- tete Verschlimmerung einer bestehenden oder chroni- schen Krankheit.
• Hausrat. Unter Hausrat sind Gegenstände gemeint, die zur normalen Einrichtung eines privaten Hausrats gehört, einschliesslich Teppiche. Gebäude sowie Mauer, niet- und nagelfeste Bauteilen sind nicht Hausrat, - jedoch wird Küchentischplatten als Hausrat betrachtet.
• Besonderer, privater Hausrat. Unter besonderen, privaten Hausrat sind Antiquitäten, Tonbandgeräte, Platten- und CD-Spieler und dgl. Bänder, Kassetten, Schallplatten, Compact Disks und Mini Disks, Verstärker, autsprecheranlage, Kunstwerke, Gemälde, Musikinstru- mente, Radio, Video- und Fernsehgeräte mit Zubehör sowie echte Teppich gemeint.
EUROPEAN VACATION HOMES INSURANCE
Ein Schadenersatz wird nicht geleistet für:
a) gewöhnlichen Verschleiss, Risse, Schrammen,
b) Verschmutzung oder allmähliche Verringerung,
von dem Versicherten oder dessen Gästen begangenen
Diebstahl,
c) Schäden, die von Hunden oder sonstigen Haustieren
verursacht worden sind,
d) Schäden an Fahrrädern und Wasserfahrzeugen, einsch-
liesslich Surfbrettern, Ruderbooten, Kanus und Kajaks,
sowie an den dazugehörigen Teilen,
e) Kosmetische Schäden an Spülbecken, einschliesslich an
Spabädern und Whirlpools
f) Schäden an Schwimmbädern und dem darin enthaltenen
Wasser
3.3 Berechung des Schadensersatzes
a) Im Falle von totalbeschädigten Hausratsgegenständen wird der Schadensersatz nach den folgenden Grundsätzen berechnet: Gegenstände, die unter 2 Jahre alt sind, und die, im übrigen, vor dem Eintritt des Schadens unbeschädigt waren, werden in Höhe des Wiederbeschaffungspreises für entsprechende, neue Gegenstände ersetzt. Für Gegenstände, die über 2 Jahre alt sind, wird der Schadensersatz auf der Grundlage des Wiederbeschaffungspreises für ent- sprechende, neue Gegenstände (Antiquitäten für ent- sprechende Altgegenstände) abzüglich 10% pro ange- fangenes Jahr dem Alter der Gegenstände gemäss. Der Schadensersatz für diese Gegenstände wird Minimum 20% des Neuwertes betragen (Antiquitäten Minimum 50% des Wiederbeschaffungspreises).
b) Die Versicherungsgesellschaft hat die Wahl, sich für eine Reparatur der beschädigten Gegenstände oder für die Auszahlung eines, der Wertverringerung entspre- chenden, Betrages zu entscheiden.
c) Die Versicherungsgesellschaft ist zur Leistung eines Schadenser-satzes in natura berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
3.4 Anerkennung eines Schadensersatzanspruches:
Die Versicherungsgesellschaft ist lediglich zur Übernahme der von Europæiske genehmigten Kosten verpflichtet. Eine Anerkennung oder die Befriedigung einer Schaden- sersatzforderung durch den Versicherten verpflichtet Europæiske nicht.
Durch seine Anerkennung einer Haftpflicht läuft der
Versicherte Gefahr, selbst zahlen zu müssen.
3.5 Verhalten im Schadenfall:
Jeglicher Schadenfall ist vom Versicherten dem Vermie- tungsbüro sofort zu melden.
Schadenanzeige mit eventueller Dokumentation ist bei dem Ver-mietungsbüro einzureichen. Der Versicherte und der Vermieter sind zur Erteilung sämtlicher Informationen, die der Aufklärung des Falles dienen können, sowie zur Angabe eventueller Versicherungesverträge bei einer anderen Gesellschaft verpflichtet.
Cancellation and Household Contents Insurance
Insurance Conditions No. 391 A – In Addition to the Danish Insurance Law.
1.0 Definitions
Note that words written in cursive are explained in Point 4.8.
1.1 What forms of coverage the insurance insures
The insurance is comprised of the following forms of coverage:
• Cancellation/discontinuation of the rental period/travel package due to acute illness, harm, or death (please refer to Point 2) and
• Responsible Party of Damaged Household (please refer
to Point 3).
1.2 Who the insurance is covered by
The amount of persons signed on the rental agreement/
contract. Hereafter titled ‘insured’
1.3 The insurance period
Cancellation (Point 2): Applies from the point in which payment of the security deposit/rental cost is paid to the rental agency to the start of the rental period/travel pack- age.
Discontinuation (Point 2) and Responsible Party of Damaged Household (Point 3):
Covered under the duration of the rental period/travel pack- age. Regardless if the rental period in the same vacation home is divided in two or more rental periods, the insu- rance period remains one and the same.
2 CANCELLATION OR DISCONTINUATION OF THE RENTAL PERIOD
2.0 Insurance Sum
Rental period’s/travel package’s price excluding insurance
benefits
2.1 What instances of harm are covered by the insurance?
The insurance covers in the case of that the insured cannot begin or complete the rental period/travel package due to: a) the insured or their spouse or partner, parent, sibling,
or child is afflicted by death or serious acute illness







































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